Casona AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (SaaS) der Casona GmbH & Co. KG
Stand: März 2026
(vorherige Version abrufen)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Casona GmbH & Co. KG, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software „Casona“ sowie damit verbundene Leistungen und Funktionen des Anbieters.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Software zur Verwaltung von Mietobjekten und Beherbergungsbetrieben („Property-Management-System“) als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung der Software zur Installation beim Kunden oder auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

(2) Die Software umfasst insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Buchungen, Gästen, Unterkünften, Zahlungen, Statistiken sowie zur Erstellung automatisierter Dokumente.

(3) Optional kann der Anbieter dem Kunden im Rahmen der angebotenen Funktionen Möglichkeiten zur Erstellung und Bereitstellung von Webseiten zur Verfügung stellen.

(4) Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und den Servern des Anbieters. Für die Funktionsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software sowie der Internetverbindung des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.

(5) Maßgeblich für den Funktionsumfang der Software ist die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung des vom Kunden gebuchten Tarifs.

§3 Bereitstellung und Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Software über Server bereit, die über das Internet erreichbar sind.

(2) Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Server beträgt 99 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit wird auf Basis der Gesamtstunden eines Kalenderjahres berechnet. Maßgeblich ist die technische Erreichbarkeit der Server des Anbieters über das Internet.

(3) Einschränkungen oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere durch die Internetverbindung des Kunden, dessen Hard- oder Software oder durch Systeme oder Dienste Dritter, gelten nicht als Ausfallzeiten im Sinne der Verfügbarkeitsregelung.

(4) Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:

  • geplante Wartungsarbeiten,
  • Sicherheitsupdates,
  • technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters,
  • Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder der Infrastruktur externer Hosting- oder Cloud-Anbieter, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen,
  • sonstige Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungs-, Pflege- oder Aktualisierungsarbeiten an der Software, den Servern sowie der zugrunde liegenden technischen Infrastruktur durchzuführen. Solche Arbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit führen. Der Anbieter wird geplante Wartungsarbeiten, soweit möglich, außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchführen und den Kunden hierüber, soweit möglich, vorab informieren.

(6) Wird die in Abs. 2 genannte Verfügbarkeit im Jahresmittel unterschritten, erhält der Kunde auf Antrag eine Gutschrift in Höhe des Anteils des im betreffenden Kalenderjahr gezahlten Nutzungsentgelts, der dem prozentualen Anteil der Nichtverfügbarkeit entspricht. Die Gutschrift ist auf höchstens ein Monatsentgelt begrenzt.

(7) Die Gutschrift nach Abs. 6 ist die primäre Kompensation für die Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Ausfallzeiten bleiben unberührt, werden jedoch auf den Umfang der in § 12 geregelten Haftung beschränkt.

§4 Weiterentwicklung der Software

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen, Benutzeroberflächen und technische Komponenten der Software jederzeit zu ändern, anzupassen oder weiterzuentwickeln.

(2) Änderungen erfolgen insbesondere zur

  • Verbesserung der Software,
  • Anpassung an gesetzliche Anforderungen,
  • Anpassung an technische Entwicklungen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen einzustellen oder zu verändern, sofern hierdurch die wesentlichen Funktionen der Software im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung nicht erheblich beeinträchtigt werden.

§5 Test- und Beta-Funktionen

(1) Der Anbieter kann Funktionen bereitstellen, die ausdrücklich als Test-, Beta- oder Vorschaufunktionen gekennzeichnet sind.

(2) Diese Funktionen sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.

(3) Die Nutzung solcher Funktionen erfolgt freiwillig. Test-, Beta- oder Vorschaufunktionen können unvollständig sein oder Fehler enthalten.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit solcher Funktionen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, solche Funktionen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen.

§5a Testkonten

(2) Ein Testkonto wird für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Einrichtung bereitgestellt. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.

(3) Für Testkonten gelten die Regelungen dieser AGB entsprechend, insbesondere hinsichtlich der Nutzungspflichten, des Datenschutzes und der Haftung. Abweichend von § 12 haftet der Anbieter bei Testkonten nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Testkonten jederzeit einzuschränken, zu sperren oder zu löschen, insbesondere bei Anhaltspunkten für Missbrauch, rechtswidrige Nutzung oder Gefährdung der Systemsicherheit. Ein Anspruch auf Einrichtung oder dauerhafte Bereitstellung eines Testkontos besteht nicht.

(5) Mit Ablauf oder Beendigung des Testzeitraums werden das Konto und alle darin gespeicherten Daten gelöscht, sofern der Kunde nicht innerhalb des Testzeitraums zu einem kostenpflichtigen Tarif wechselt. Ein Anspruch auf Datenexport vor Löschung besteht nicht, sofern der Anbieter keine entsprechende Exportfunktion bereitstellt.

§6 Integrationen und externe Dienste

(1) Die Software kann, soweit verfügbar, Schnittstellen oder Integrationen zu Systemen oder Diensten Dritter bereitstellen, beispielsweise zu

  • Buchungsplattformen,
  • Zahlungsanbietern,
  • Türsystemen,
  • Buchhaltungs- oder Steuerprogrammen,
  • sonstigen Softwarediensten.

(2) Diese Dienste werden nicht vom Anbieter betrieben oder kontrolliert.

(3) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die ständige Verfügbarkeit, den Funktionsumfang, technische Änderungen, Datenverarbeitung oder rechtliche Anforderungen dieser Dienste.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass solche Integrationen jederzeit fehlerfrei funktionieren oder dauerhaft verfügbar sind. Der Anbieter haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Integrationen ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für Fehler, Änderungen oder Einschränkungen in den Systemen der Drittanbieter oder deren Programmierschnittstellen.

§6a Buchungs- und Verfügbarkeitsdaten

(1) Die Software kann Buchungs-, Preis- und Verfügbarkeitsdaten automatisiert zwischen verschiedenen Systemen oder Plattformen synchronisieren, insbesondere zwischen Buchungsplattformen, Channelmanagern oder sonstigen externen Diensten.

(2) Aufgrund technischer Abläufe, Übertragungsverzögerungen oder Änderungen in externen Systemen kann nicht gewährleistet werden, dass solche Daten jederzeit vollständig aktuell, in Echtzeit oder fehlerfrei synchronisiert werden.

(3) Der Kunde bleibt verpflichtet, Buchungs- und Verfügbarkeitsdaten regelmäßig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbuchungen zu treffen.

(4) Der Anbieter gewährleistet nicht, dass Synchronisationen jederzeit vollständig, aktuell oder fehlerfrei erfolgen. Der Anbieter haftet für Schäden aus fehlerhaften oder verzögerten Synchronisationen, unvollständigen Datenübertragungen, widersprüchlichen Daten zwischen verschiedenen Systemen sowie daraus resultierenden Doppel- oder Überbuchungen ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieses Vertrages.

(5) Soweit Daten aus der Software an externe Systeme, Plattformen oder Dienste übermittelt werden, endet die technische Kontrolle des Anbieters mit der erfolgreichen Übergabe der Daten an das jeweilige externe System. Für die weitere Verarbeitung, Darstellung, Speicherung oder Nutzung dieser Daten durch externe Systeme oder Plattformen ist ausschließlich der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.

§6b Technische E-Mail-Adressen, Subdomains und Relay-Dienste

(1) Die Software kann im Rahmen ihrer Funktionen technische E-Mail-Adressen erzeugen, insbesondere zur Kommunikation mit Gästen oder zur Nutzung durch integrierte Systeme. Hierzu können auch Subdomains oder technische E-Mail-Domains des Anbieters verwendet werden. Solche Subdomains oder E-Mail-Domains bleiben Bestandteil der technischen Infrastruktur des Anbieters.

(2) Diese E-Mail-Adressen dienen ausschließlich als technische Weiterleitungs- oder Relay-Adressen und werden automatisch durch die Software erzeugt und verwaltet. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung bestimmter Adressen oder Subdomains besteht nicht.

(3) Solche E-Mail-Adressen können automatisiert an externe Systeme oder Integrationen übermittelt werden, soweit dies für die Nutzung der jeweiligen Funktionen erforderlich ist, beispielsweise für Schließsysteme oder andere technische Dienste.

(4) Der Versand oder Empfang von E-Mails kann ganz oder teilweise über Infrastruktur externer Dienstleister erfolgen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit oder Funktionsweise.

(5) Die Nutzung solcher E-Mail-Adressen ist ausschließlich für transaktionale Kommunikation im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zulässig. Eine Nutzung für Werbung oder Massenversand ist unzulässig, sofern sie nicht ausdrücklich vom Anbieter vorgesehen ist.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, technische E-Mail-Adressen oder Relay-Funktionen bei Anhaltspunkten für Missbrauch oder Gefährdung der Infrastruktur einzuschränken oder zu deaktivieren.

§6c KI-gestützte Funktionen

(1) Die Software kann Funktionen enthalten, die ganz oder teilweise auf automatisierten Verfahren oder künstlicher Intelligenz beruhen („KI-Funktionen“). Diese können insbesondere zur Unterstützung des Kunden bei der Nutzung der Software, zur automatisierten Verarbeitung von Inhalten, zur Beantwortung von Anfragen von Gästen oder zur Erstellung, Übersetzung oder Auswertung von Texten eingesetzt werden.

(2) KI-Funktionen können Inhalte auf Grundlage der im System gespeicherten Daten, unter Nutzung von Technologien externer Dienstleister, auf Grundlage durch den Kunden bereitgestellter Inhalte (z. B. FAQ-Texte) oder auf Grundlage automatisierter Auswertungen erzeugen.

(3) Die durch KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse werden automatisiert generiert und können unvollständig, ungenau oder veraltet sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung solcher Ergebnisse für einen bestimmten Zweck im Rahmen der Haftungsregelungen dieses Vertrages.

(4) Der Kunde bleibt verantwortlich für die Überprüfung und Verwendung der durch KI-Funktionen erzeugten Inhalte oder Vorschläge. Dies gilt insbesondere für Preisvorschläge, automatisierte Preisberechnungen, Übersetzungen, Gästeinformationen oder sonstige geschäftliche Entscheidungen.

(5) KI-Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung und stellen keine verbindlichen Auskünfte oder Empfehlungen dar und begründen keine Garantie bestimmter Ergebnisse.

(6) Soweit KI-Funktionen oder andere automatisierte Funktionen zur Kommunikation mit Gästen eingesetzt werden, erfolgen die erzeugten Inhalte auf Grundlage der im System gespeicherten Daten oder durch den Kunden bereitgestellter Inhalte. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Inhalte oder Folgen solcher Kommunikation, soweit diese auf Angaben, Einstellungen oder Daten des Kunden beruhen.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, KI-Funktionen jederzeit zu ändern, weiterzuentwickeln, anzupassen, einzuschränken oder einzustellen.

(8) Soweit KI-Funktionen zur automatisierten Berechnung oder Anpassung von Preisen genutzt werden, erfolgen solche Berechnungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten oder Anweisungen. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Überprüfung und Veröffentlichung der daraus resultierenden Preise, insbesondere bei der Übertragung an Buchungsplattformen oder andere externe Systeme.

(9) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr für wirtschaftliche Ergebnisse oder Preisentscheidungen, die auf Grundlage von KI-Funktionen getroffen oder automatisiert umgesetzt werden.

(10) KI-Funktionen stellen optional bereitgestellte Funktionen dar. Soweit der Kunde solche Funktionen aktiviert oder nutzt, erfolgt dies auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Kunden.

(11) Soweit KI-Funktionen zur direkten Interaktion mit Gästen oder sonstigen natürlichen Personen eingesetzt werden, ist der Kunde verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Nutzung solcher KI-Funktionen geltenden gesetzlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten einzuhalten, soweit diese den Einsatz der KI-Funktion im Verantwortungsbereich des Kunden betreffen.

(12) Der Kunde ist verpflichtet, vom Anbieter bereitgestellte Hinweise, Kennzeichnungen, Einstellungen oder sonstige Funktionen zur rechtmäßigen Nutzung von KI-Funktionen ordnungsgemäß zu verwenden und nicht zu umgehen oder zu entfernen.

§7 Beschaffenheit der Software

(1) Die Software wird nach dem jeweiligen Stand der Technik und der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Software bereitgestellt.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass komplexe Softwareprogramme technisch bedingt Fehler enthalten können oder zeitweise nicht vollständig verfügbar sein können.

(3) Der Anbieter schuldet daher keine vollständig fehlerfreie Software, sondern eine Software, die im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Tarifs vorgesehenen Funktionen erfüllt.

§7a Nutzungsrechte an der Software

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Funktionen zu nutzen.

(2) Das Nutzungsrecht ist auf den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt. Eine Überlassung der Software an Dritte oder eine Nutzung zugunsten Dritter ist unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Software durch seine Mitarbeiter oder sonstige zur Nutzung befugte Personen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu verwenden.

(4) Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter.

§8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er im System speichert, verarbeitet oder veröffentlicht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

(4) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, automatisch erzeugte oder über automatisierte Funktionen erzeugte Daten vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für

  • Buchhaltungs- und Steuerdaten,
  • Datenexporte,
  • automatisch erzeugte Dokumente,
  • Datenübertragungen an externe Systeme.

(6) Die durch die Software bereitgestellten Auswertungen oder Daten stellen keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung dar.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung zu verwenden und keine Handlungen vorzunehmen, die die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Systeme des Anbieters oder anderer Kunden beeinträchtigen können.

§8a Konfigurationen und Supportanfragen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Supportmöglichkeiten zur Verfügung. Der Support umfasst insbesondere Unterstützung bei Fragen zur Nutzung der Software sowie bei Konfigurationen im Rahmen der vorgesehenen Funktionen.

(2) Supportanfragen werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und der verfügbaren Supportkapazitäten bearbeitet. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Der Kunde bleibt verantwortlich für die korrekte Konfiguration der Software, insbesondere für Einstellungen zu Verfügbarkeiten, Preisen, Buchungskategorien und Integrationen mit externen Systemen.

(4) Der Anbieter haftet für Schäden im Zusammenhang mit Konfigurationsänderungen oder Supportleistungen ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass Konfigurationsänderungen oder Supportanfragen nicht unverzüglich umgesetzt werden oder Konfigurationen auf Angaben oder Einstellungen des Kunden beruhen.

§8b Datenimporte und Datenmigrationen

(1) Soweit Daten aus externen Systemen, Dateien oder Schnittstellen in die Software importiert oder migriert werden, können diese Daten unvollständig, fehlerhaft oder technisch anders strukturiert sein.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Funktionsfähigkeit importierter oder migrierter Daten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, importierte oder migrierte Daten nach der Übernahme in die Software zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Funktionsfähigkeit importierter oder migrierter Daten, soweit deren Mängel aus der Beschaffenheit der Quelldaten, aus technischen Beschränkungen der Quellsysteme oder aus vom Kunden bereitgestellten Daten resultieren. Für Fehler, die ausschließlich auf vom Anbieter zu vertretende Pflichtverletzungen bei der Durchführung des Imports oder der Migration zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 12.

§8c Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische oder organisatorische Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

(3) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus, solange und soweit die betreffenden Informationen vertraulich sind.

§9 Nutzung erstellter Webseiten

(1) Soweit der Anbieter dem Kunden Funktionen zur Erstellung oder Bereitstellung von Webseiten zur Verfügung stellt, bleibt der Kunde für sämtliche Inhalte dieser Webseiten verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen und alle erforderlichen Pflichtangaben (z. B. Impressum oder Datenschutzerklärung) enthalten.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf Rechtsverstöße zu überprüfen oder zu überwachen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte oder Webseiten vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese AGB vorliegen.

§10 Entgelte

(1) Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Entgelte ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung des vom Kunden gebuchten Tarifs.

(2) Nutzungsunabhängige Entgelte sind monatlich im Voraus fällig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise anzupassen, soweit sich die für die Bereitstellung der Software maßgeblichen Kosten nachweislich und nicht nur vorübergehend verändert haben. Maßgebliche Kosten sind insbesondere Kosten für Hosting- und Cloud-Infrastruktur, technische Infrastruktur, Drittanbieter-Dienste, Personal sowie sonstige betriebliche Aufwendungen, die für die Bereitstellung und den Betrieb der Software erforderlich sind.

(4) Preiserhöhungen sind wie folgt begrenzt:

a) Im Regelfall darf eine Preiserhöhung die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gegenüber dem Vorjahreszeitraum, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt, zuzüglich 8 Prozentpunkte nicht überschreiten.

b) Soweit nachweislich gestiegene Kosten für Cloud- oder Hosting-Infrastruktur oder Drittanbieter-Dienste eine darüber hinausgehende Anpassung erfordern, ist eine Erhöhung von bis zu 20 % des zuletzt geltenden Entgelts innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten zulässig. Der Anbieter hat den außerordentlichen Kostenstieg auf Verlangen des Kunden in geeigneter Weise zu belegen.

c) Mehrere Preisanpassungen innerhalb von 12 Monaten sind zusammenzurechnen und dürfen die in lit. a) und lit. b) genannten Grenzen insgesamt nicht überschreiten.

(5) Sinken die maßgeblichen Kosten dauerhaft und wesentlich, berücksichtigt der Anbieter dies bei der nächsten regulären Preisanpassung angemessen zugunsten des Kunden.

(6) Beabsichtigte Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist sowie auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde der angekündigten Preiserhöhung nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

(7) Die Abrechnung erfolgt monatlich zum ersten Kalendertag eines jeden Monats für den jeweils laufenden Kalendermonat. Beginnt die Nutzung der Software nicht zum ersten Kalendertag eines Monats, wird das Entgelt erstmals zum ersten Kalendertag des Folgemonats in voller Höhe fällig; für den Zeitraum zwischen Nutzungsbeginn und dem ersten Abrechnungstag wird kein Entgelt berechnet. Endet der Vertrag nicht zum letzten Kalendertag eines Monats, wird das Entgelt für den laufenden Abrechnungsmonat in voller Höhe fällig; eine anteilige Erstattung bereits fälliger Entgelte erfolgt nicht. Dies gilt nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden.

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Kündigungen werden jeweils zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wirksam.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§11a Daten nach Vertragsbeendigung

(1) Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Software.

(2) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung einen eingeschränkten Zugriff auf das System, der ausschließlich dem Export der im System gespeicherten Daten über die vorgesehenen Exportfunktionen dient. Andere Funktionen der Software können in diesem Zeitraum eingeschränkt sein oder nicht zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf diesen Zugriff besteht nicht, sofern sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug befindet.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten grundsätzlich rechtzeitig vor Vertragsbeendigung eigenständig über die in der Software vorgesehenen Exportfunktionen zu sichern oder zu exportieren. Der in Abs. 2 genannte Zeitraum dient ausschließlich als zusätzliche Möglichkeit zum Datenexport und begründet keinen Anspruch auf eine weitergehende Nutzung der Software.

(4) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden nach Vertragsbeendigung einen Zugriff auf die gespeicherten Daten zu ermöglichen, Daten gesondert bereitzustellen oder individuelle Datenexporte durchzuführen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die im System gespeicherten Daten nach Ablauf des in Abs. 2 genannten Zeitraums zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

§12 Haftung

Die Haftung des Anbieters richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen.

Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für alle Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf das vom Kunden im letzten Vertragsjahr gezahlte Jahresentgelt begrenzt.

(4) In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(5) Für Test-, Beta- oder Vorschaufunktionen ist die Haftung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

(6) Soweit Schäden durch Systeme, Dienste oder Inhalte Dritter verursacht werden, haftet der Anbieter hierfür nur nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen und nur, soweit der Anbieter diese Schäden zu vertreten hat.

(7) Der Anbieter haftet für Schäden im Zusammenhang mit automatisch erzeugten oder über Schnittstellen oder sonstige automatisierte Funktionen übermittelten Daten ausschließlich nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Überprüfung solcher Daten nicht nachgekommen ist.

(8) Bei der Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung oder -minderung, insbesondere zur Sicherung oder Überprüfung von Daten, unterlassen hat.

(9) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Kosten Dritter (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder sonstige Berater) ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vertragstypisch vorhersehbare Schäden handelt.

(10) Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg durch die Nutzung der Software.

(11) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(12) Soweit in diesen AGB an anderer Stelle besondere Regelungen zur Haftung für einzelne Leistungsbereiche getroffen werden, gelten diese ergänzend und im Rahmen der vorstehenden Haftungsbestimmungen.

§13 Sperrung

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum System vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn

  • der Kunde gegen diese AGB oder geltendes Recht verstößt,
  • konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Software oder eine Gefährdung der Systeme des Anbieters oder anderer Kunden vorliegen, oder
  • der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug ist.

Die Sperrung erfolgt nur für die Dauer und in dem Umfang, der zur Beseitigung der Ursache erforderlich ist.

§14 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§15 Gerichtsstand und Recht

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§16 Nutzung von Schnittstellen (API) und Automationen

(1) Der Anbieter kann dem Kunden technische Schnittstellen (z. B. APIs, Webhooks oder sonstige Integrationsmöglichkeiten) zur Verfügung stellen.

(2) Die Nutzung solcher Schnittstellen erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden im Rahmen der Haftungsregelungen dieses Vertrages.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Schnittstellen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, auch ohne vorherige Ankündigung, sofern dadurch die wesentlichen Funktionen der Software nicht erheblich beeinträchtigt werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass über Schnittstellen angebundene Systeme, Anwendungen oder automatisierte Prozesse keine Beeinträchtigungen der Software, der Serverinfrastruktur oder anderer Kunden verursachen.

(5) Der Anbieter haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Schnittstellen, Automationen oder angebundenen Systemen Dritter entstehen, ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieses Vertrages.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, technische oder organisatorische Nutzungsbeschränkungen für Schnittstellen festzulegen, insbesondere hinsichtlich Zugriffshäufigkeit (Rate Limits), Authentifizierungsverfahren oder Datenvolumen.

(7) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine dauerhafte Kompatibilität oder unveränderte Verfügbarkeit bestimmter Schnittstellen, API-Versionen oder Datenstrukturen. Der Kunde ist verpflichtet, angebundene Systeme entsprechend anzupassen.

§17 Datensicherung und Datenverlust

(1) Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm im System gespeicherten Daten grundsätzlich selbst verantwortlich.

(2) Der Anbieter führt im Rahmen des technischen Betriebs regelmäßig Datensicherungen durch. Diese dienen ausschließlich der Sicherstellung des technischen Betriebs der Software. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Datenbestände besteht nicht. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass gespeicherte Daten jederzeit vollständig oder zeitnah wiederhergestellt werden können.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig angemessene Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

(4) Eine Haftung des Anbieters für Datenverluste ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – im Rahmen der Haftungsregelungen dieses Vertrages ausgeschlossen.

(5) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Datensicherung gemäß Abs. 3 nicht nach, ist eine Haftung des Anbieters für daraus resultierende Datenverluste ausgeschlossen, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

§18 Gesetzliche Pflichten

(1) Die Nutzung der Software entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungs-, Dokumentations-, Buchführungs- oder Steuerpflichten.

(2) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung seiner Geschäftsunterlagen sowie für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere im Bereich der Buchhaltung, Rechnungsstellung und steuerlichen Behandlung von Geschäftsvorfällen.

(3) Die Software stellt lediglich ein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung der Verwaltung von Geschäftsdaten dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Prüfung durch den Kunden oder dessen Berater.

§18a Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungspflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, staatliche Maßnahmen, großflächige Störungen der Energieversorgung oder Telekommunikationsnetze sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.

(3) Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Ereignis informieren und die Auswirkungen nach Möglichkeit begrenzen.

§19 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtslage, technischer Entwicklungen, Erweiterungen oder Änderungen der Softwarefunktionen oder zur Anpassung an veränderte Marktbedingungen.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(3) Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist sowie auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.

(4) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

(5) Widerspricht der Kunde den Änderungen, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit bestehen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen.

§20 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Zusatzbedingungen für Domain-Registrierungen

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Casona GmbH & Co. KG.

§1 Registrierung von Domains

(1) Soweit der Kunde über den Anbieter eine Domain registriert, beauftragt der Anbieter im Auftrag und auf Rechnung des Kunden die Registrierung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle oder einem Registrar.

(2) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass

  • die vom Kunden gewünschte Domain verfügbar ist,
  • die Registrierung dauerhaft Bestand hat oder
  • keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Die tatsächliche Vergabe einer Domain erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Vergabestelle oder den Registrar, auf deren Entscheidungen der Anbieter keinen Einfluss hat.

§2 Bedingungen der Vergabestellen

(1) Für die Registrierung und Nutzung von Domains gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen oder Registrare (z. B. DENIC).

(2) Soweit solche Bedingungen im Widerspruch zu diesen Zusatzbedingungen stehen, gehen die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle oder des Registrars vor.

§3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Registrierung einer Domain zu prüfen und sicherzustellen, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Domainregistrierung oder Domainnutzung entstehen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§4 Domaininhaber

(1) Der Kunde wird als Domaininhaber eingetragen und bleibt allein berechtigt und verantwortlich für die registrierte Domain.

(2) Der Anbieter kann im Rahmen der technischen Abwicklung der Domainregistrierung als technischer Ansprechpartner (Tech-C), Zonenverwalter oder in vergleichbaren administrativen Funktionen eingetragen werden.

§5 Kündigung und Providerwechsel

(1) Der Kunde kann registrierte Domains jederzeit unter Einhaltung der Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle oder des Registrars kündigen oder zu einem anderen Provider übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anträge auf Providerwechsel erst durchzuführen, wenn sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters beglichen sind.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen von Providerwechseln, soweit diese durch die jeweilige Vergabestelle, den Registrar oder andere beteiligte Dritte verursacht werden.

§6 Nutzung von E-Mail-Diensten

(1) Soweit der Anbieter dem Kunden im Zusammenhang mit einer Domain E-Mail-Dienste bereitstellt, dürfen diese ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht genutzt werden. Die technische Bereitstellung der E-Mail-Dienste kann ganz oder teilweise über Infrastruktur oder Dienste externer Dienstleister erfolgen.

(2) Für solche Dienste können technische oder organisatorische Einschränkungen gelten, insbesondere hinsichtlich Speicherplatz, Versandvolumen, Zustellraten oder anderer Nutzungsgrenzen. Der Anbieter hat auf solche Einschränkungen nur begrenzten Einfluss.

(3) Insbesondere ist es untersagt, über die E-Mail-Dienste

  • unverlangte Massen-E-Mails (Spam) zu versenden,
  • Phishing- oder Betrugsversuche durchzuführen,
  • Schadsoftware zu verbreiten oder
  • sonstige rechtswidrige Inhalte zu versenden.

(4) Ein Versand größerer Mengen von E-Mails ist nur im Rahmen der hierfür ausdrücklich vorgesehenen Funktionen oder Dienste des Anbieters zulässig.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für einen Missbrauch, eine Gefährdung der Systemsicherheit oder eine Beeinträchtigung der Zustellbarkeit von E-Mails (z. B. durch Blacklisting) E-Mail-Konten, Domains oder einzelne Funktionen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der E-Mail-Dienste entstehen.